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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

KfW-Wohneigentumsprogramm (124)

  • Stand: Mai 2010

Abruffrist

Kann die Abruffrist verlängert werden?

Ja. Auf Antrag Ihrer Hausbank erfolgt eine Verlängerung der Abruffrist in 6-Monatsschritten. Die Abruffrist kann insgesamt um bis zu 24 Monate verlängert werden. 

Anbauten/Dachausbauten 

Die Kosten für den Anbau oder den Dachausbau können bei der Festlegung der Bemessungsgrenze berücksichtigt werden, wenn keine neue Wohneinheit entsteht.  

Entsteht durch den Anbau oder den Dachausbau eine neue Wohneinheit müssen die Räumlichkeiten anschließen durch den Eigentümer selbst genutzt werden (Umzug in die neuen Räume). Der Eigentümer darf nach Fertigstellung ausschließlich die neu geschaffene Wohneinheit nutzen.  

Antragstellung

Ist die Antragstellung bei einer ausländischen Bank möglich?

Ja, sofern die Bank bei der KfW akkreditiert und durchleitungsberechtigt ist. (Vereinbarung deutschen Rechts)

Architektenkosten

sind förderfähig.

Aufstockung

Welche Voraussetzungen gibt es für Aufstockungen?

Eine Aufstockung des Darlehensbetrages bis zum Förderhöchstbetrag ist möglich, solange die Schlussrechnung (letzte Rechnung für das Vorhaben) noch nicht bezahlt wurde.

Auszahlung

Werden die Darlehensmittel direkt an den Endkreditnehmer ausgezahlt?

Nein, die Gelder werden an Ihre Hausbank gezahlt. Wann und wie diese Ihnen das Geld zur Verfügung stellt, ist Verhandlungssache.

Zu welchem Zeitpunkt zahlt die Hausbank abgerufene Darlehensmittel an den Endkreditnehmer aus?

Wird zwischen Ihnen und Ihrer Hausbank abgesprochen.

Dürfen Mittel erst abgerufen werden, wenn die Rechnungen schon vorliegen?

Nein, die Mittel dürfen auch schon vorher abgerufen werden. Zu beachten ist jedoch Ihre Verpflichtung, die Gelder zeitnah einzusetzen.

Auszahlung von Miterben

Der Anteil, der an Miterben ausgezahlt werden soll, gilt als Teil der Bemessungsgrundlage.
Der Bodenrichtwert sowie anfallende Modernisierungskosten können ebenfalls in die Bemessungsgrundlage einfließen.
siehe auch Bemessungsgrundlage

Auszahlung des geschiedenen Ehepartners und Miteigentümers

Kann bei einer Scheidung die Auszahlung des ausziehenden Partners mitfinanziert werden?

Ja, sofern kein weiteres noch nicht getilgtes Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm für dieses Objekt in Anspruch genommen wurde.

Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage ist die Summe aller förderfähigen Kosten und dient der Ermittlung des individuellen Förderhöchbetrages (30 % der Bemessungsgrundlage, maximal 100.000 Euro). 

Welche Kosten können bei einem Bau als Bemessungsgrundlage angesetzt werden?

  • Kosten des Baugrundstückes, wenn der notarielle Erwerb des Baugrundstücks bei Antragseingang in der KfW nicht länger als 6 Monate zurückliegt.
    Dabei erfolgt die Betrachtung nicht taggenau - z. B. Erwerb des Grundstücks am 01.02. und damit Antragstellung bis 01.08., sondern monatsgenau - Erwerb des Grundstücks im Februar und damit Antragstellung bis Ende August möglich.)
  • Baukosten einschließlich Baunebenkosten
  • Kosten der Außenanlagen

Welche Kosten können bei einem Kauf als Bemessungsgrundlage angesetzt werden?

  • Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten
  • eventuell anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten

Was kann bei Schenkung oder Erbe eines unbebauten Grundstückes und anschließender Bebauung bei der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden?

  • Grundstückswert, wenn der Eigentumsübergang zum Zeitpunkt des Antragseingangs in der KfW nicht länger als 6 Monate zurückliegt.
    Schenkung:
    bis zu 6 Monate ab Datum des notariellen Schenkungsvertrages
    Erbfall:
    bis zu 6 Monate ab Datum des Erbscheins
    Liegt kein Erbschein vor, dann gilt das öffentliche Testament oder ein Erbvertrag und die Niederschrift über die Testamentseröffnung.
  • Baukosten einschließlich Baunebenkosten
  • Kosten der Außenanlagen

Was kann bei Schenkung oder Erbe eines bebauten Grundstückes bei der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden?

  • Grundstückswert, wenn der Eigentumsübergang zum Zeitpunkt des Antragseingangs in der KfW nicht länger als 6 Monate zurückliegt.
    Schenkung: bis zu 6 Monate ab Datum des notariellen Schenkungsvertrages
    Erbfall: bis zu 6 Monate ab Datum des Erbscheins
    Liegt kein Erbschein vor, dann gilt das öffentliche Testament oder ein Erbvertrag und die Niederschrift über die Testamentseröffnung.
  • Sanierungs- und Umbaukosten

Welche Kosten können bei einem Gebäudekauf als Bemessungsgrundlage angesetzt werden, wenn eine oder mehrere Wohnung/en bereits vermietet sind oder anschließend vermietet werden?

Bestandteil der Bemessungsgrundlage sind ausschließlich die Kaufkosten für die eigengenutzte Wohnfläche. Der Grundstückswert kann komplett in die Bemessungsgrundlage einfließen.

Welche Kosten können bei einem Neubau als Bemessungsgrundlage angesetzt werden, wenn eine oder mehrere Wohnung/en anschließend vermietet werden?

Bestandteil der Bemessungsgrundlage sind ausschließlich die anteiligen Baukosten für die eigengenutzte Wohnfläche. Der Grundstückswert kann komplett in die Bemessungsgrundlage einfließen.

Wie ist die Bemessungsgrundlage im Falle einer gewerblichen Teilnutzung des Gebäudes?

Im Falle einer gewerblichen Teilnutzung des Gebäudes können ausschließlich die anteiligen Kosten für die eigengenutzte Wohnfläche und die entsprechenden anteiligen Kosten für das Grundstück in die Bemessungsgrundlage einfließen.

Welche Kosten können bei einem Kauf und Umbau einer Scheune/Lagerhalle und anschließender Selbstnutzung bei der  Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden?

  • Kaufpreis für die Scheune /Lagerhalle einschließlich Kaufpreisnebenkosten
  • eventuell anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten

Besicherung

Ist eine grundpfandrechtliche Besicherung zwingend erforderlich?

Ja. Die Darlehen müssen immer mindestens in Darlehenshöhe grundpfandrechtlich besichert werden. Auch nachrangige Grundschulden werden akzeptiert.

Ist eine Besicherung durch Grundschuld im Ausland möglich?

Eine Besicherung durch Grundschuldeintragung auf einem Objekt im Ausland (EU) ist grundsätzlich möglich. Das mit dem Darlehen geförderte Objekt muss sich in Deutschland befinden.

Ist die Besicherung/Antragstellung bei einer ausländischen Bank möglich?

Ja. Sofern die Bank bei der KfW akkreditiert und durchleitungsberechtigt ist.

Darlehensübertragung bei Verkauf des Objektes

Das Darlehen kann auf den neuen Eigentümer übertragen werden.

Alternativ können die Darlehensmittel beim Verkäufer verbleiben oder auf ein neues Objekt übertragen werden. Voraussetzung ist eine lückenlose grundpfandrechtliche Besicherung.

Eigenleistungen

Maßnahmen, die in Eigenleistungen durchgeführt werden, können grundsätzlich bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden (siehe Bemessungsgrundlage). 
Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe die Eigenleistungen berücksichtigt werden, liegt im Ermessen Ihrer Hausbank. Es sollten dabei die üblichen Wertermittlungsgrundsätze angewandt werden.

Errichtung einer zweiten Wohneinheit auf einem bereits selbst genutzten Grundstück

Ist der Bau eines Hauses für die Kinder auf dem Grundstück der Eltern oder der Ausbau des Dachgeschosses als neue Wohneinheit im Haus der Eltern förderfähig?

Nein. Der Bau einer zweiten Wohneinheit auf dem bereits selbst genutzten Grundstück kann nur gefördert werden, wenn die Eltern als Eigentümer die neu geschaffene Wohneinheit anschließend selbst nutzen und die alte Wohneinheit den Kindern überlassen oder die Kinder Eigentümer der neuen Wohneinheit werden.
siehe auch unentgeltliche Überlassung an Angehörige im Sinne § 15 der Abgabenordnung

gewerbliche Teilnutzung

siehe Bemessungsgrundlage

Grundstückskauf

Kann auch nur der Grundstückskauf finanziert werden? 

Nein. Wir fördern keinen separaten Grundstückskauf.

Wann kann ein Grundstückskauf mit einbezogen werden?

Wenn der Kauf des Grundstückes dem Bau einer Wohnimmobilie dient und der Notarkaufvertrag für das Baugrundstück nicht länger als 6 Monate bis Antragseingang bei der KfW zurückliegt.

Beim Kauf einer Bestandsimmobilie kann der Wert des Grundstücks in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden.

Kann ein geschenktes/vererbtes Grundstück in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden?

Ja, sofern der Eigentumsübergang zum Zeitpunkt des Antragseinganges bei der KfW nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Als Bemessungsgrundlage dient der im Notarvertrag angesetzte Grundstückswert oder es ist der Wert anhand des aktuell verfügbaren Bodenrichtwertes zu ermitteln. siehe auch Bemessungsgrundlage

Mietkauf

Nicht förderfähig. 

Ausnahme: Abschlusszahlung wenn Eigentumsübergang erfolgt. Die Antragstellung muss vor Zahlung der letzten Mietrate erfolgen. 

Selbstnutzung vor Vermietung/Verkauf

Wie lange muss das Objekt selbst genutzt werden, bevor es vermietet oder verkauft werden kann?

In der Regel 1 Jahr, in begründeten Einzelfällen wären aber auch kürzere Nutzungszeiten möglich.

Tilgungsplanänderung

Kann der Tilgungsplan nach Zusage noch geändert werden?

Ja, sofern sich keine Zinssatzänderung ergibt. In diesem Fall ist eine Änderung des Tilgungsplanes bis zur ersten Tilgungsrate möglich (z. B. durch die zusätzliche Einräumung von tilgungsfreien Anlaufjahren).

Nein, sofern sich durch die Änderung der Laufzeitvariante ein anderer Zinssatz ergibt. Eine Änderung ist dann nur vor dem ersten Abruf der Darlehensmittel möglich.

unentgeltliche Überlassung an Angehörige im Sinne § 15 der Abgabenordnung

Angehörige sind: Verlobte, Ehegatten, Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister,  Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Geschwister der Eltern, Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern, Pflegekinder)

Die Mitfinanzierung ist nur im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb einer selbst genutzten Wohnung möglich, z. B. als Einliegerwohnung oder zweite Wohnung im Zweifamilienhaus.

Der alleinige Kauf einer Wohnung für das Kind am Studienort oder einer altersgerechten Wohnung für die Eltern ist nicht förderfähig.

vermietetes Objekt

Wann muss der Eigentümer spätestens einziehen können, wenn im geförderten Objekt noch ein Mieter wohnt?

Spätestens 12 Monate nach Mittelabruf.

Verzicht

Ein (Teil-)Verzicht auf das zugesagte Darlehen ist möglich.

Bei einem Verzicht auf ein eingeräumtes, noch nicht abgerufenes Darlehen kann frühestens nach 6 Monaten ein neues Darlehen für dasselbe Vorhaben gewährt werden, auch wenn der Antrag bei einem anderen Kreditinstitut gestellt wird. Für den Verzicht entstehen keine Kosten.

Für neue und in wesentlichen Teilen veränderte Investitionsvorhaben gilt die Sperrfrist nicht.

Vorfälligkeitsentschädigung

Wer berechnet die Vorfälligkeitsentschädigung?

Ihre Hausbank berechnet die Vorfälligkeitsentschädigung nach eigenem Verfahren. Bsais der Berechnung ist der vereinbarte Darlehenszinssatz. 

Vorhabensbeginn

  • Bei Kauf ist "Vorhabensbeginn" das Datum des Kaufvertrages.
  • Bei Bau und allen anderen Vorhaben ist es der erste Spatenstich.
  • Bei einer Zwangsversteigerung ist es das "Zuschlagsdatum".
  • Wird ein Objekt von einem Bauträger erworben, wird ein notarieller Bauträgervertrag abgeschlossen. Vorhabensbeginn ist hier der Zeitpunkt des Abschlusses des Bauträgervertrages.
  • Im Gegensatz dazu wird bei Abschluss eines Werkvertrages das Vorhaben mit dem "ersten Spatenstich" begonnen.

Wohnraumerweiterung

Nicht förderfähig, wenn sich die Immobilie bereits im Eigentum des Bauherrn befindet (siehe auch Anbauten/Dachausbau).


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