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Liste förderfähiger Kosten

Wohnraum Modernisieren (141)

Mit diesem Programm können Sie Ihre Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz oder Wohnflächenerweiterung an bestehenden Wohngebäuden finanzieren. 

In der Liste haben wir Ihnen die Regelungen für die am häufigsten durchgeführten Vorhaben zusammengestellt.

Stand: März 2010

  • Abwasserkanäle/Dichtheitsprüfung
    Die Dichtheitsprüfung und die Sanierung des Abwasserkanals auf dem eigenen Gründstück sind förderfähig. Anschlussgebühren sind nicht förderfähig.
  • Anbau
    Siehe Wohnflächenerweiterung
  • Antennenanlagen
    Antennenanlagen sind förderfähig, sofern diese fest installiert sind/werden.
  • Architektenkosten/Kosten für Energieberatung/Planungskosten
    Auf die förderfähigen Maßnahmen bezogene anteilige Kosten für Architektenleistungen, Energieberatung und Planungsarbeiten können im Rahmen des Förderhöchstbetrages zu 100 % mitfinanziert werden.
  • Asbest-Entsorgung
    Förderfähig
  • Aufzüge, Fahrstühle, Treppenlift
    Die Nachrüstung, der Ersteinbau und die Sanierung von Aufzügen, Fahrstühlen und Treppenliften sind förderfähig.
  • Außenputz ohne Dämmung
    Die Erneuerung und die Reparatur des Außenputzes sind förderfähig.
    Der Erstputz ist nicht förderfähig.
  • Badsanierung
    Förderfähig
  • Balkon
    Der An- und Umbau, die Sanierung und die Überdachung von Balkonen und Loggien sind förderfähig.
  • Bauhelferkosten
    Die Mitfinanzierung von (Lohn-)kosten für Bauhelfer (z. B. Verwandte, Studenten, Freunde, Nachbarn) ist nicht möglich, auch nicht, wenn diese dem Antragsteller Lohnquittungen ausstellen.
    Lohnkosten können grundsätzlich nur anerkannt werden, wenn sie durch eine ordentliche Rechnung gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) nachgewiesen werden.  
  • Bodenbeläge
    Fliesen, Parkett, Laminat, und Teppichböden, die fest mit dem Fußboden verbunden sind (z. B. verklebt), sind förderfähig.
    Nicht förderfähig sind frei bewegliche Teppiche.
  • Carport
    siehe auch Garage
    Der Neubau von Carports bei Mehrfamilienhäusern (3 oder mehr Wohneinheiten) ist förderfähig.
  • Dach/Gründach
    Das Gründach ist inklusive Begrünung förderfähig.
  • Dachausbau
    Siehe Wohnflächenerweiterung
  • Dachgauben (neue)
    Neue Dachgauben sind förderfähig.
  • Dachrinnen
    Förderfähig
  • Dachstuhl
    Der Abriss vorhandener Dachstühle, die Sanierung von Dachstühlen, der Neubau von Dachstühlen sowie der Umbau von Flachdächern zu Spitzdächern sind förderfähig.
  • Dachterrasse
    Förderfähig
  • Dichtheitsprüfung
    Siehe Abwasserkanäle
  • Eigenleistungen
    Durch Rechnungen belegte Materialkosten sind förderfähig.
  • Einrichtungsgegenstände
    Einrichtungsgegenstände sind nicht förderfähig (dazu zählen unter Anderem Einbauküchen, Einbauschränke, Badmöbel).
  • Fenster/Fensterscheiben
    Der Austausch von Fenstern bzw. Verglasungen können gefördert werden, wenn die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingehalten werden.
  • Fensterläden
    Förderfähig
  • Feuertreppe
    Förderfähig
  • Fußbodenheizung
    Förderfähig
  • Freisitze (Terrasse, Balkon oder Loggia)
    Der Anbau von Terrassen, Balkonen oder Loggien kann mitfinanziert werden.
  • Garage
    Die Modernisierung und Sanierung einer Garage kann auch ohne zusätzliche Modernisierungsmaßnahmen am Wohngebäude erfolgen. Voraussetzung ist, dass sich die Garage dem äußeren Anschein nach auf ein- und demselben Grundstück wie das Wohngebäude befindet.
    Der Neubau/Wiederaufbau einer Garage wird jedoch nicht gefördert.
  • Haustüren
    Haustüren nach der EnEV sind förderfähig.
  • Heizkörper
    Förderfähig
  • Innendämmung der Außenwände
    Die Innendämmung der Außenwände kann finanziert werden, sofern die Mindestanforderungen der EnEV eingehalten werden.
  • Kachelöfen, Kamine, Kaminöfen
    Einzelfeuerstätten sind nicht förderfähig.
  • Keller
    Die "Wiederbelebung" verschütteter Keller ist förderfähig.
    Eine neue Unterkellerung ist nicht förderfähig.
  • Kläranlagen
    Separate Kläranlagen sind förderfähig, wenn kein Anschluss an das öffentliche bzw. örtlich zentrale Netz vorgeschrieben ist.
    Wenn ein Anschluss ans öffentliche Netz erfolgt, ist eine Mitfinanzierung der Anschlussgebühren an den Betreiber nicht möglich. Es kann jedoch eine Finanzierung der erforderlichen Anschlussleitungen des Antragstellers auf dem Grundstück (ab Übergabestation) erfolgen.
  • Klimaanlage
    Eine Klimaanlage ist förderfähig, wenn sie in die Gebäudesubstanz integriert ist.
    Nicht gefördert werden transportable Geräte.
  • Lüftungsanlagen
    Förderfähig
  • Markisen, Sonnenrollos
    Förderfähig
  • Maler- und Tapezierarbeiten, Renovierung
    Förderfähig
  • Niedertemperaturkessel
    Niedertemperaturkessel ohne nachgeschalteten Brennwertwärmetauscher sind förderfähig.
  • Öl-/Gastank
    Die Reinigung und Versiegelung des Öl-/Gastanks sowie die Erneuerung des Öl-/Gastanks sind förderfähig.
  • Photovoltaik-Anlage
    Photovoltaik-Anlagen sind nicht förderfähig (nur über das KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard (270)).
  • Regenwasseranlagen
    Regenwasseranlagen sind förderfähig, wenn eine wohnwirtschaftliche Regenwassernutzung (z. B. WC-Spülung, Brauchwasser) erfolgt.
  • Rollläden
    Förderfähig
  • Sauna
    Weder der Bau noch die Sanierung einer Sauna sind förderfähig.
  • Schwimmbad
    Der Bau eines Schwimmbades ist nicht förderfähig.
    Die Sanierung eines Schwimmbades kann finanziert werden, sofern es sich innerhalb des Wohnhauses befindet.
  • Sicherheitsanlagen
    Förderfähig
  • Solarthermische Anlagen
    Förderfähig
  • Staubsaugeranlagen
    Als bauliche Maßnahme förderfähig.
  • Terrassen
    Der Bau und die Sanierung von Terrassen sind förderfähig.
    siehe auch Wohnflächenerweiterung
  • Treppenhaus
    Der Bau und die Sanierung von Treppenhäusern sind förderfähig.
  • Trockenlegung
    Förderfähig
  • "Unvorhergesehenes" pauschal
    Pauschalen für "Unvorhergesehenes" sind nicht förderfähig. Es werden nur konkret benannte Maßnahmen gefördert.
  • Wasserrecyclinganlagen
    Förderfähig
  • Wasseruhren/Strom-/Gaszähler
    Förderfähig
  • Werkzeuge
    Der Erwerb von Werkzeugen ist nicht förderfähig.
    Bei einer Leihmaschine kann die Leihgebühr mitfinanziert werden, wenn die Maschine für dieses Gewerk gebraucht wird und dies nachgewiesen wird.
  • Windkraftanlagen
    Windkraftanlagen, die der Stromerzeugung und Netzeinspeisung dienen, sind nicht förderfähig.
    Windkraftanlagen, die als Inselsystem zur Energieversorgung des eigenen Wohnhauses genutzt und ohne Einspeisung ins Netz betrieben werden, sind unabhängig von Größe und Standort förderfähig.
  • Wintergärten
    Der Bau und die Sanierung von Wintergärten sind förderfähig.
    siehe auch Wohnflächenerweiterung
  • Wohnflächenerweiterung
    Eine Wohnflächenerweiterung durch Anbau, Dachgeschossausbau, Aufstockung oder Umwidmung kann mitfinanziert werden.
    Bemessungsgrundlage für den Förderhöchstbetrag ist stets die Anzahl der Wohneinheiten vor Modernisierung/Erweiterung.

 


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