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Programm 141 fördert alle Maßnahmen, die das Wohnen angenehmer machen und mit denen Sie Ihre Wohnung(en) modernisieren bzw. instand setzen. Bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten kann hierzu auch die Neugestaltung von Außenanlagen zählen.
Folgendes wird finanziert:
Bei der Durchführung dieser Maßnahmen sind die baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten. Detaillierte Erläuterungen und weitere Beispiele geförderter Maßnahmen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Programm (unter "Dokumente").
Bei einem Kauf sind die an Ihrem Objekt erfolgten Modernisierungen im Kaufvertrag gesondert auszuweisen.
Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe Ihrer Modernisierungs- und Instandsetzungskosten nicht übersteigen.
Für Arbeiten an der Gebäudehülle von Altbauten empfehlen wir die Programme 151, 152 oder 430. Für alle Arbeiten zur Barrierereduzierung im Wohnumfeld stehen auch die Programme 155 oder 455 zur Verfügung.