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Je energieeffizienter Ihr Wohnraum nach der Sanierung ist, desto weniger zahlen Sie vom Darlehen zurück. Die KfW gewährt einen Tilgungszuschuss: Dessen Höhe richtet sich danach, welche Energiewerte Ihr gekauftes oder saniertes Wohneigentum erzielt.
| Förderung auf Basis der Energiesparverordnung (EnEV): |
Tilgungszuschuss: |
|---|---|
| KfW-Effizienzhaus 115 |
2,5 % |
| KfW-Effizienzhaus 100 |
5,0 % |
| KfW-Effizienzhaus 85 |
7,5 % |
| KfW-Effizienzhaus 70 |
10,0 % |
| KfW-Effizienzhaus 55 |
12,5 % |
Die Gutschrift Ihres Tilgungszuschusses erfolgt, sobald Ihr Sachverständiger und Ihre Hausbank die ordnungsgemäße Durchführung der Sanierung bestätigt haben. Dafür nutzen Sie bitte das Formular "Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen" (unter "Dokumente").
Erläuterungen und technische Anforderungen zu den KfW-Effizienzhaus-Standards entnehmen Sie bitte der Anlage zum Merkblatt (unter "Dokumente").