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Antrag

Hinweis für Vermieter

Bitte nutzen Sie die Seite "Antrag" in dem individuell für Sie gestalteten Bereich.

Ihren Antrag stellen Sie vor Erwerb bzw. vor Sanierungsbeginn direkt bei der KfW.

Hierzu nutzen Sie bitte den Online-Antrag. Nachdem Sie den Antrag ausgefüllt haben, drucken Sie ihn über das Druckersymbol in der oberen Menüleiste aus und unterschreiben ihn.

Haben Sie Ihren Antrag gespeichert und möchten diesen weiterbearbeiten, nutzen Sie bitte diesen Link:

Bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus ist der Antrag zusätzlich von ihrem Sachverständigen zu unterschreiben. Von der KfW als Sachverständige anerkannt sind Energieberater, die im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) zugelassen sind oder die Berechtigung haben, Energieausweise auszustellen (§ 21 der Energieeinsparverordnung).

Zusätzlich benötigen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite).

Senden Sie Ihre Unterlagen bitte direkt an die KfW, Anschrift:

KfW Bankengruppe
10865 Berlin.

Wenn Sie die Ausnahmeregelung bei einem Baudenkmal oder erhaltenswerter Bausubstanz in Anspruch nehmen wollen, gelten gesonderte Regelungen, die Sie bitte dem Merkblatt zum Programm 430 entnehmen.

Nach Prüfung Ihrer Antragsunterlagen erhalten Sie von uns eine Zusage.

Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen reichen Sie bitte den "Verwendungsnachweis" (unter "Dokumente"), einschließlich folgender Unterlagen bei der KfW ein:

  • Rechnungen des Sachverständigen bzw. der Fachunternehmen,
  • bei Heizungserneuerung: die Bestätigung des Fachhandwerkers, der den hydraulischen Abgleich vorgenommen hat.

Anschließend wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Hinweise für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Mögliche Antragswege

  1. Der Antrag wird im Namen der WEG für mehrere Eigentümer gemeinsam gestellt, z. B. vom Hausverwalter oder
  2. Die Eigentümer stellen den Antrag jeweils für sich.

Antragsunterlagen zu 1. - Antrag im Namen der WEG

  1. Zuschussantrag, vom Hausverwalter unterschrieben
  2. beidseitige Kopie des Personalausweises des Hausverwalters bzw. des Handelsregisterauszuges der Hausverwaltung bei juristischen Personen
  3. rechtskräftiger Sanierungsbeschluss einschließlich Beschluss der WEG über die Beantragung des Zuschusses und Vollmacht für die Hausverwaltung zur Antragsstellung
  4. vollständige Liste der Wohnungseigentümer mit Angabe der Miteigentumsanteile, der Wohnungsnummern und Anschriften der Wohnungseigentümer

Antragsunterlagen zu 2. - Anträge einzelner Eigentümer der WEG

  1. Zuschussantrag, vom Wohnungseigentümer unterschrieben
  2. beidseitige Kopie des Personalausweises des Wohnungseigentümers
  3. zusätzlich für Investitionen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen:
    1. rechtskräftiger Sanierungsbeschluss
    2. Angabe der Gesamtsumme der förderfähigen Kosten für das Sanierungsobjekt
    3. vollständige Liste der Wohnungseigentümer mit Angabe der Miteigentumsanteile, der Wohnungsnummern und Anschriften der Wohnungseigentümer

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