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Maßnahmen

Wenn Sie zum KfW-Effizienzhaus sanieren, fördert das Zuschussprogramm 430 alle energetischen Maßnahmen, die zum angestrebten KfW-Effizienzhaus-Standard führen. Ihr Vorhaben wird von einem Sachverständigen Ihrer Wahl bestätigt. Erläuterungen zu KfW-Effizienzhäusern entnehmen Sie bitte dem Merkblatt und der Anlage zum Merkblatt zu diesem Programm (unter "Dokumente").

Kaufen Sie energetisch sanierten Wohnraum, so bringen Haus oder Wohnung den KfW-Effizienzhaus-Standard schon mit.

Lassen Sie sich vor Ihrer Sanierung durch einen Sachverständigen beraten. 

Von der KfW als Sachverständige anerkannt sind Energieberater, die im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) zugelassen sind oder die Berechtigung haben, Energieausweise auszustellen (§ 21 der Energieeinsparverordnung).

Kombination mit anderen Fördermitteln

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Krediten aus Förderprogrammen des Bundes und der Länder für eine bereits mit dem Zuschuss geförderte Maßnahme ist nicht möglich.

Eine Kombination mit dem KfW-Programm 431 ist möglich. Nicht möglich ist hingegen die gleichzeitige Nutzung des KfW-Förderprogrammes 151.

Für Arbeiten zur Barrierereduzierung empfehlen wir die Programme 155 oder 455. Für alle anderen Arbeiten steht das Programm 141 zur Verfügung.

Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden im Rahmen des BAFA-Programms "Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" (Marktanreizprogramm) gefördert. Weitere Informationen finden Sie unter 


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