Leitfaden Baubegleitung durch Sachverständige
Stand 07/2009
Die Einbeziehung eines Energieberaters, Fachplaners oder
Architekten (Sachverständiger) vermeidet qualitative Mängel bei der
Sanierungsplanung und -durchführung.
Der Leitfaden gibt dabei einen Überblick, welche Leistungen im
Rahmen der Beratung und Baubegleitung durch einen unabhängigen
Sachverständigen erbracht werden und förderfähig sind.
Die Erstberatung vor Beginn einer Baumaßnahme wird
nicht durch den Baubegleitungszuschuss der KfW gefördert.
Hier steht das Programm 'Vor-Ort-Beratung' des BAFA zur Verfügung.
Beide Programme können kombiniert werden.
Maßnahmen, die zwingend erbracht werden müssen, damit eine
Förderung in Anspruch genommen werden kann, sind im
Kursivdruck dargestellt.
Beratung
Für die Beratung - vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen - ist ein
Zuschuss des BAFA im Rahmen des Programms
'Vor-Ort-Beratung' möglich. Eine solche Beratung
enthält:
- Aufnahme des IST-Zustandes vor Ort,
- Schwachstellenanalyse,
- Vorstellung verschiedener Alternativen zur Verbesserung des
energetischen Zustandes,
- Erstellung eines schriftlichen Beratungsberichtes, dessen
Inhalte auch für Laien verständlich sein müssen,
- persönliche Erläuterung der Berichtsergebnisse.
Für die Bezuschussung einer 'Vor-Ort-Beratung' muss der
schriftliche Beratungsbericht im einzelnen insbesondere die
folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Aufnahme IST-Zustand von Gebäudehülle und Heizung
- energetische Schwachstellenanalyse
- Erarbeitung geeigneter Alternativen zur energetischen
Verbesserung unter Berücksichtigung der erneuerbaren Energien
- Kostenabschätzung mit Wirtschaftlichkeitsrechnung
- Darstellung von Einsparpotentialen (Energie und CO2)
- Fördermittelauskunft
Über Einzelheiten informiert das BAFA auf seiner Homepage unter
www.bafa.de.
Baubegleitung
Aufwendungen für die Baubegleitung durch Sachverständige können
im Rahmen einer freien Kombination von 2 Einzelmaßnahmen oder eines
KfW-Effizienzhauses im Programm 'Energieeffizient Sanieren'
(Kreditvariante oder Zuschuss) geförderten Vorhabens gefördert
werden.
Folgende Maßnahmen können im Rahmen einer Baubegleitung
berücksichtigt werden:
Detailplanung
Technische Prüfung der Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahmen mit
dem Ziel, ein mängelfreies Produkt abzuliefern
Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
- Werkplanung
- Erstellung eines Luftdichtheitskonzeptes (zwingend vom
Sachverständigen zu erbringen, sofern eine Lüftungsanlage eingebaut
oder erneuert wird)
- Konzept zur Wärmebrückenminimierung
- Genauer Wärmebrückennachweis
- Gleichwertigkeitsnachweis
- Thermische Solarsimulation
- Aufstellung eines Sanierungsablaufplans
- Dimensionierung Lüftungsanlage
- Berechnungen zum Hydraulischen Abgleich
- Auslegung Heizsystem (Vorgabe der Parameter für
Heizungsbauer in Übereinstimmung mit dem Energiebedarf, Vergleich
der Heizungsalternativen unter Energiesparaspekten und Beratung bei
Wahl des Heizungssystems) (zwingend vom Sachverständigen zu
erbringen, sofern Heizungsanlage eingebaut oder erneuert wird)
Ausschreibung
Vorbereitung und Durchführung der Einholung von Angeboten
(Ausschreibung) um die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen zu
optimieren (Kosteneffizienz)
Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
- Ausschreibung für die beteiligten Gewerke
- Unterstützung bei der Angebotsauswertung (technische
und wirtschaftliche Bewertung der Angebote) (zwingend vom
Sachverständigen zu erbringen)
- Anfertigung Preisspiegel
- Erstellung eines Bauzeitplans
Ausführung
Prüfung der fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen zu bestimmten
festgelegten Zeitpunkten (Meilensteinen)
Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
- Baustellenkoordination
- Baubegleitende Luftdichtheitsmessung
- Meilensteinprüfung nach Abschluss von Einzelgewerke
- Baustellenbegehungen (mindestens eine vor Ausführung
der Putzarbeiten bzw. Verschließen eventueller Bekleidungen)
(zwingend vom Sachverständigen zu erbringen)
- Erstellung Bautagebuch mit Bauleiterprotokoll
- Baubegleitende Kostenkontrolle
Abnahme
Abnahme der Einzelgewerke und Erstellung eines
Übergabeprotokolls sowie Kontrolle und Dokumentation der erreichten
Ergebnisse der Sanierungsmaßnahmen
Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
- Abnahme Einzelgewerke
- Erstellung Abnahmeprotokoll
- Einregulierung Lüftungsanlage
- Blower-Door-Messung (Prüfung der Luftdichtheit) im
Nutzungszustand
- Thermographieaufnahmen der Gebäudehülle
- Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei Nichterneuerung
der Heizung
- Erstellung eines Protokolls zur hydraulischen
Einregulierung der Heizung
Bewertung
Erstellung eines Abschlussberichtes zum Sanierungsvorhaben und
Durchführung einer Erfolgsüberprüfung (wurden die geplanten Ziele
(z. B. Neubau-Niveau) erreicht).
Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
- Erstellung einer Baudokumentation als Hausakte mit bildlicher
Darstellung und Erläuterungen des Bauprozesses
- Hinweise zur Gewährleistung
- Erstellung des Verwendungsnachweises mit Kostenauswertung
- Kontrolle, Beratung und ggf. Begleitung bei Übergabe
Haustechnik mit ergänzender technischer Einweisung in die Haus- und
Regelungstechnik (energiesparendes Nutzerverhalten etc.)
(zwingend vom Sachverständigen zu erbringen, sofern
anlagentechnische Komponenten eingebaut oder erneuert werden)