Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431)
Sonder-Bonus für Beratung und mehr
Bei einer energetischen Sanierung oder Heizungsumrüstung ist
Unterstützung durch Experten eine echte Hilfe. Bestens beraten sind
Sie auch mit Programm 431: In diesem Zuschussprogramm fördert die
KfW
- die professionelle Baubegleitung durch Sachverständige während
Ihrer Sanierungsphase in Höhe von 50 % Ihrer Kosten (bis zu 2.000
Euro pro Vorhaben),
- den Abbau und die fachgerechte Entsorgung von
Nachtstromspeicheröfen (150 Euro pro abgebautem Gerät) oder
- die Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Anlagen, wenn
Sie den Heizkessel nicht erneuern, mit 25 % der damit verbundenen
Kosten.
Ihre Vorteile
- Förderung Ihrer Eigeninitiative durch einen Zuschuss direkt auf
Ihr Konto
- individuelle Beratung - gesenktes Risiko und Kosten
Sie können dieses Förderprogramm nutzen, wenn Sie
- Eigentümer Ihres Wohnraums/-gebäudes sind und selbst darin
wohnen oder vermieten oder
- als Mieter mit Zustimmung Ihres Vermieters.
Ihren Antrag stellen Sie nach dem Umbau direkt
bei der KfW, spätestens 3 Monate nach Abschluss
der Sanierung (Datum der Rechnungsstellung). Nach Prüfung Ihrer
Unterlagen wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Nicht gefördert werden
- Umbauten an Ferien- und Wochenendhäusern
- Gebäude, die nicht zum Wohnen genutzt werden.
- Aufwendungen für umfassende Energieberatung zählen nicht zum
Förderumfang des KfW-Programms 431 (diese wird separat im Programm
"Vor-Ort-Beratung" vom Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle BAFA gefördert).
Hinweis:
Für Arbeiten, bei denen die Rechnungslegung bis zum 31.03.2010
erfolgte (Datum der Rechnungsstellung) gelten die
Programmbedingungen des Merkblattes 04/2009 (unter
"Dokumente").