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Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)

Der Extra-Zuschuss für Selbstfinanzierer

Sie kaufen energetisch sanierten Wohnraum oder sanieren Wohnungen bzw. Wohngebäude und bringen das dazu erforderliche Kapital selbst auf? Dann ist Ihr vorbildliches Engagement für die CO2-Reduktion uns eine Extra-Belohnung wert! Im Programm 430 fördert die KfW Ihre Sanierung bzw. Ihren Kauf mit einem speziellen Zuschuss (alternativ zur Kreditfinanzierung im Programm 151).

Der Zuschuss wird gewährt

  • für den Kauf eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung, die dem Standard eines KfW-Effizienzhauses entsprechen oder
  • für eine umfassende Sanierung, die Ihr Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus macht.

Ihre Vorteile

  • Förderung Ihrer Eigeninvestition durch einen Zuschuss direkt auf Ihr Konto
  • keine Kredittilgung - keine finanziellen Verpflichtungen.

Je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Standard beträgt der Zuschuss bis zu 13.125 Euro pro Wohneinheit. Begünstigt werden bis zu 2 Wohneinheiten. 

Der Zuschuss wird gewährt, wenn Sie als Vermieter eine natürliche Person sind und

  • durch Kauf Eigentümer des Wohnraums werden oder
  • bereits Eigentümer des Wohnraums sind und sanieren (auch Wohnungseigentümergemeinschaften).

Ihren Antrag stellen Sie vor Erwerb bzw. vor Sanierungsbeginn direkt bei der KfW.

Photovoltaikanlagen werden im KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" gefördert.

Nicht gefördert werden

  • Vermieter als juristische Personen,
  • Wohneigentum, für das nach dem 01.01.1995 Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde,
  • Mehrfamilienhäuser (mehr als 2 Wohneinheiten),
  • bereits begonnene/abgeschlossene Vorhaben,
  • Ferien- und Wochenendhäuser,
  • gewerblich genutzte Flächen.

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