KfW Privatkundenbank / KfW Kommunalbank

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Konditionen

Finanzierungsumfang und Höchstbetrag

Bei Rechnungsdatum ab 01.09.2010

Für die Baubegleitung durch einen Sachverständigen werden Zuschüsse in Höhe von 50 % Ihrer Kosten gewährt (bis zu 2.000 Euro pro Vorhaben).

Zuschussbeträge unter 150 Euro werden nicht ausgezahlt. 

Bei Rechnungslegung bis 31.08.2010

Zuschuss für Baubegleitung: Für die Baubegleitung durch einen Sachverständigen werden Zuschüsse in Höhe von 50 % Ihrer Kosten gewährt (bis zu 2.000 Euro pro Vorhaben).

Zuschuss für Abbau und fachgerechte Entsorgung der Nachtstromspeicheröfen: Der Abbau wird mit 150 Euro pro abgebautem Gerät vergütet.

Zuschuss für Optimierung der Wärmeverteilung: Optimieren Sie die Wärmeverteilung Ihrer bestehenden Heizungsanlage, übernehmen wir 25 % der damit verbundenen Kosten. 

Zuschussbeträge unter 150 Euro werden nicht ausgezahlt. 


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