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Maßnahmen

Geförderte Maßnahmen ab 01.09.2010

Wenn Sie Ihr Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus sanieren ist Programm 431 - Baubegleitung - genau die richtige Ergänzung: Gefördert werden hier z. B. Leistungen zur Detailplanung, Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung, Bauausführung, Abnahme und Bewertung Ihrer Sanierung.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Zuschusses ist die Kombination mit einem der KfW-Programme 151 oder 430.

Auf der Rechnung sind die einzelnen Leistungen auszuweisen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Programm 431, Stand 09/2010 (unter "Dokumente") sowie dem Leitfaden "Baubegleitung durch Sachverständige" unter dem gleichnamigen Menüpunkt.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe Ihrer Kosten nicht übersteigen.


Hinweis bei Rechnungslegung bis 31.08.2010

Wurde Ihre Rechnung bis zum 31.08.2010 ausgestellt, können Sie bis zum 30.11.2010 den Zuschuss noch für folgende Maßnahmen beantragt:

  1. Wenn Sie Ihr Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus saniert oder einzelne Sanierungsmaßnahmen kombiniert haben, ist Programm 431 - Baubegleitung - genau die richtige Ergänzung: Gefördert werden hier z. B. Leistungen zur Detailplanung, Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung, Bauausführung, Abnahme und Bewertung Ihrer Sanierung.
    Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Zuschusses ist die Kombination mit einem der KfW-Programme 151, 152 oder 430.
  2. Der Abbau und die fachgerechte Entsorgung von Nachtstromspeicheröfen wird honoriert. Hierbei ist ein Anschluss Ihrer Heizungsanlage an eine im Programm 151, 152, 430 oder im BAFA-Programm "Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" (Marktanreizprogramm) förderfähige Heizungsanlage erforderlich.
  3. Optimieren Sie die Wärmeverteilung an Ihrer bestehenden Heizung, ohne den Heizkessel auszuwechseln.

3.a) Voraussetzung für die Förderung ist:

  • die Heizungsanlage wurde vor dem 01.01.2005 installiert,
  • bei Heizkesseln, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, handelt es sich um einen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel,
  • um die Wirksamkeit der neuen Hocheffizienzpumpe zu gewährleisten, wurde ein hydraulischer Abgleich durchgeführt und alle erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wurden umgesetzt.

3.b) Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Analyse des Ist-Zustandes nach DIN EN 15378, die Durchführung des hydraulischen Abgleichs und die Einregulierung der Anlage in den Soll-Zustand,
  • der Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzumwälzpumpen (Effizienzklasse A) und/oder hocheffiziente Zirkulationspumpen eines vergleichbaren Energieeffizienzstandards sowie der Einbau von Strangdifferenzdruckreglern,
  • der Austausch von nicht voreinstellbaren gegen voreinstellbare Ventile sowie
  • die Verbesserung der Regelungstechnik.

Auf jeder Rechnung sind die einzelnen Leistungen auszuweisen. 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Programm 431, Stand 04/2010 (unter "Dokumente") sowie dem Leitfaden 'Baubegleitung durch Sachverständige' unter dem gleichnamigen Menüpunkt.


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