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Setzen Sie bei energetischen Sanierungen oder Heizungsumrüstung auf professionelle Bauberatung durch Experten-Hilfe. Im Zuschussprogramm 431 fördert die KfW
Diese Förderung kommt Ihnen als Vermieter von Wohnungsbestand jeder Art zugute. Sie unterstützt Sie beim Umbau von Einzelwohnungen ebenso wie bei der Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern oder ganzen Wohnkomplexen.
Ihren Antrag stellen Sie nach dem Umbau direkt bei der KfW, spätestens 3 Monate nach Abschluss der Sanierung (Datum der Rechnungsstellung). Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Für Arbeiten, bei denen die Rechnungslegung bis zum 31.03.2010 erfolgte (Datum der Rechnungsstellung) gelten die Programmbedingungen des Merkblattes 04/2009 (unter "Dokumente").
E-Mail: infocenter@kfw.de
Telefon: 0180 1 33 55 77
3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk max. 42 Cent/Minute.