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Kommunal Investieren (148)

Stand 01/2010, Bestellnummer 140 891

Finanzierung von Investitionen kommunaler Unternehmen im Bereich der kommunalen Infrastruktur

Das KfW-Förderprogramm "Kommunal Investieren" ermöglicht kommunalen Unternehmen eine zinsgünstige, langfristige Finanzierung von Investitionen in die kommunale Infrastruktur.

Wer kann Anträge stellen?

  • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund (d. h. unmittelbare oder mittelbare Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften mit insgesamt mehr als 50 %).
  • Unternehmen (unabhängig von der Rechtsform und der Gesellschafterstruktur) im Rahmen von Forfaitierungsmodellen.

Wie erfolgt die Kreditvergabe?

Die KfW vergibt die Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen. Die Wahl des Kreditinstituts steht dem Investor frei.

Was wird finanziert?

Es werden grundsätzlich alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur mitfinanziert, z. B. im Rahmen der

  • allgemeinen Verwaltung
  • öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
  • Stadt- und Dorfentwicklung, z. B. auch touristische Infrastruktur
  • sozialen Infrastruktur (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen etc.)
  • Ver- und Entsorgung
  • kommunalen Verkehrsinfrastruktur inkl. Öffentlicher Personennahverkehr
  • Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
  • Erschließungsmaßnahmen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb, die dauerhaft von dem kommunalen Unternehmen zu tragen und nicht umlagefähig sind

Refinanziert werden auch Forfaitierungsmodelle. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform und der Gesellschafterstruktur des Forderungsverkäufers. Voraussetzung ist, dass die Forderungsschuldner kommunale Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände sind und die zu refinanzierenden anzukaufenden Forderungen von den Forderungsschuldnern einredefrei gestellt werden.

Die Kredite werden vorhabensbezogen vergeben.

Nicht finanziert werden wohnwirtschaftliche Projekte.

In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?

Der Finanzierungsanteil des KfW-Darlehens kann bis zu 100 % der Gesamtinvestitionskosten betragen. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 10 Millionen Euro pro Vorhaben.

Ist eine Kombination mit anderen Fördermaßnahmen oder -programmen möglich?

Die Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Die gleichzeitige Inanspruchnahme des KfW-Programms Erneuerbare Energien (Standard und Premium) für dieselbe Maßnahme sowie des KfW-Unternehmerkredits ist ausgeschlossen.

Welche Kreditlaufzeiten sind möglich?

Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Bei einer Darlehenslaufzeit bis 20 Jahre werden höchstens 3 tilgungsfreie Anlaufjahre gewährt.

Wie sind die Konditionen?

  • Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz zugesagt. Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes.
  • Der Zinssatz kann für 10 oder 20 Jahre festgeschrieben werden.
  • Bei endfälligen Krediten ist der Zinssatz fest für die gesamte Laufzeit.
  • Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Nominal- und Effektivzinssätze gemäß Preisangabenverordnung PAngV)) je Preisklasse sind der "Konditionenübersicht der KfW-Förderbank" zu entnehmen, die unter der Fax-Nr. 069 74 31 - 42 14 oder im Internet unter www.kfw.de abgerufen werden kann.
  • Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt.
  • Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt.
  • Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine der von der KfW vorgegebenen Bonitäts- und Besicherungsklassen. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet die Hausbank den Förderkredit einer der von der KfW vorgegebenen Preisklassen zu. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) abgeschlossen wird. Der kundenindividuelle Zinssatz kann unter dem Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes sind der Anlage zur Konditionenübersicht für den Endkreditnehmer zu entnehmen.
  • Bei der Refinanzierung im Rahmen von Forfaitierungsmodellen reduziert sich ab Inkrafttreten des Forfaitierungsvertrages der Zinssatz auf nominal 0,55 Prozentpunkte unterhalb des Maximalzinses der Preisklasse A.
  • Nach Ablauf der Zinsfestschreibungsfrist werden neue Konditionen vereinbart.
  • Auszahlung: 100 %
  • Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat, beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge.

Wie erfolgt der Abruf der Kreditmittel?

Das Darlehen kann nach Vorliegen der Abrufvoraussetzungen - ggf. in Teilbeträgen - ausgezahlt werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate. Eine Verlängerung kann im Einzelfall vereinbart werden.

Wie erfolgt die Tilgung?

Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen halbjährlichen (ab 01.03.2009 vierteljährlichen) Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.

Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden.

Welche Sicherheiten sind zu stellen?

Vom Endkreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Hierzu zählen z. B.:

  • Grundschulden
  • Sicherungsübereignung von Maschinen
  • Bürgschaften (inklusive kommunaler Bürgschaften).

Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.

Mehrjährige Vorhaben sind in Bauabschnitte zu gliedern, die einen Zeitraum von 24 Monaten nicht überschreiten dürfen.

Des Weiteren können Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind, auch dann mitfinanziert werden, wenn der Erwerb nicht mehr als 2 Jahre vor der Antragstellung bei der Hausbank erfolgte.

Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor.

Als Programmnummer ist 148 anzugeben.

Welche Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich?

Für die Beantragung reichen die auf dem Antragsformular einzutragenden Angaben sowie eine zusammenfassende Projektbeschreibung regelmäßig aus. Nach Antragstellung wird die KfW dem Antragsteller gegebenenfalls mitteilen, welche weiteren Unterlagen für die Bearbeitung des Kreditantrages erforderlich sind.


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