Kommunal Investieren (148)
Stand 01/2010, Bestellnummer 140 891
Finanzierung von Investitionen kommunaler Unternehmen im
Bereich der kommunalen Infrastruktur
Das KfW-Förderprogramm "Kommunal Investieren" ermöglicht
kommunalen Unternehmen eine zinsgünstige, langfristige Finanzierung
von Investitionen in die kommunale Infrastruktur.
Wer kann Anträge stellen?
- Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem
Gesellschafterhintergrund (d. h. unmittelbare oder mittelbare
Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften
mit insgesamt mehr als 50 %).
- Unternehmen (unabhängig von der Rechtsform und der
Gesellschafterstruktur) im Rahmen von Forfaitierungsmodellen.
Wie erfolgt die Kreditvergabe?
Die KfW vergibt die Kredite nicht unmittelbar an den Investor,
sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen
durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen. Die Wahl des
Kreditinstituts steht dem Investor frei.
Was wird finanziert?
Es werden grundsätzlich alle Investitionen in die kommunale
Infrastruktur mitfinanziert, z. B. im Rahmen der
- allgemeinen Verwaltung
- öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
- Stadt- und Dorfentwicklung, z. B. auch touristische
Infrastruktur
- sozialen Infrastruktur (Krankenhäuser,
Altenpflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen etc.)
- Ver- und Entsorgung
- kommunalen Verkehrsinfrastruktur inkl. Öffentlicher
Personennahverkehr
- Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche
Energieträger
- Erschließungsmaßnahmen, einschließlich Aufwendungen für
Grunderwerb, die dauerhaft von dem kommunalen Unternehmen zu tragen
und nicht umlagefähig sind
Refinanziert werden auch Forfaitierungsmodelle. Dies gilt
unabhängig von der Rechtsform und der Gesellschafterstruktur des
Forderungsverkäufers. Voraussetzung ist, dass die
Forderungsschuldner kommunale Gebietskörperschaften oder kommunale
Zweckverbände sind und die zu refinanzierenden anzukaufenden
Forderungen von den Forderungsschuldnern einredefrei gestellt
werden.
Die Kredite werden vorhabensbezogen vergeben.
Nicht finanziert werden wohnwirtschaftliche Projekte.
In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?
Der Finanzierungsanteil des KfW-Darlehens kann bis zu 100 % der
Gesamtinvestitionskosten betragen. Der Kredithöchstbetrag liegt bei
10 Millionen Euro pro Vorhaben.
Ist eine Kombination mit anderen Fördermaßnahmen oder
-programmen möglich?
Die Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich
möglich. Die gleichzeitige Inanspruchnahme des KfW-Programms
Erneuerbare Energien (Standard und Premium) für dieselbe Maßnahme
sowie des KfW-Unternehmerkredits ist ausgeschlossen.
Welche Kreditlaufzeiten sind möglich?
Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre bei höchstens 5
tilgungsfreien Anlaufjahren. Bei einer Darlehenslaufzeit bis 20
Jahre werden höchstens 3 tilgungsfreie Anlaufjahre gewährt.
Wie sind die Konditionen?
- Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage geltenden
Programmzinssatz zugesagt. Der Programmzinssatz orientiert sich an
der Entwicklung des Kapitalmarktes.
- Der Zinssatz kann für 10 oder 20 Jahre festgeschrieben
werden.
- Bei endfälligen Krediten ist der Zinssatz fest für die gesamte
Laufzeit.
- Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Nominal- und
Effektivzinssätze gemäß Preisangabenverordnung PAngV)) je
Preisklasse sind der "Konditionenübersicht der KfW-Förderbank" zu
entnehmen, die unter der Fax-Nr. 069 74 31 - 42 14 oder im Internet
unter www.kfw.de abgerufen werden kann.
- Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im
Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der
jeweiligen Preisklasse zugesagt.
- Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen
Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der
für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank
festgelegt.
- Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine der von der KfW
vorgegebenen Bonitäts- und Besicherungsklassen. Durch die
Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet die
Hausbank den Förderkredit einer der von der KfW vorgegebenen
Preisklassen zu. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die
durch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) abgeschlossen
wird. Der kundenindividuelle Zinssatz kann unter dem
Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen. Einzelheiten zur
Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes sind der Anlage zur
Konditionenübersicht für den Endkreditnehmer zu entnehmen.
- Bei der Refinanzierung im Rahmen von Forfaitierungsmodellen
reduziert sich ab Inkrafttreten des Forfaitierungsvertrages der
Zinssatz auf nominal 0,55 Prozentpunkte unterhalb des Maximalzinses
der Preisklasse A.
- Nach Ablauf der Zinsfestschreibungsfrist werden neue
Konditionen vereinbart.
- Auszahlung: 100 %
- Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat, beginnend 2
Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht
ausgezahlte Kreditbeträge.
Wie erfolgt der Abruf der Kreditmittel?
Das Darlehen kann nach Vorliegen der Abrufvoraussetzungen
- ggf. in Teilbeträgen - ausgezahlt werden. Die Abruffrist
beträgt 12 Monate. Eine Verlängerung kann im Einzelfall vereinbart
werden.
Wie erfolgt die Tilgung?
Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen
halbjährlichen (ab 01.03.2009 vierteljährlichen) Raten.
Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die
ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.
Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer
Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden.
Welche Sicherheiten sind zu stellen?
Vom Endkreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen.
Hierzu zählen z. B.:
- Grundschulden
- Sicherungsübereignung von Maschinen
- Bürgschaften (inklusive kommunaler Bürgschaften).
Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der
Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank
vereinbart.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu
stellen. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung
bereits abgeschlossener Vorhaben.
Mehrjährige Vorhaben sind in Bauabschnitte zu gliedern, die
einen Zeitraum von 24 Monaten nicht überschreiten dürfen.
Des Weiteren können Grundstücke, die notwendiger Bestandteil
eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind, auch dann
mitfinanziert werden, wenn der Erwerb nicht mehr als 2 Jahre vor
der Antragstellung bei der Hausbank erfolgte.
Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor.
Als Programmnummer ist 148
anzugeben.
Welche Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich?
Für die Beantragung reichen die auf dem Antragsformular
einzutragenden Angaben sowie eine zusammenfassende
Projektbeschreibung regelmäßig aus. Nach Antragstellung wird die
KfW dem Antragsteller gegebenenfalls mitteilen, welche weiteren
Unterlagen für die Bearbeitung des Kreditantrages erforderlich
sind.