Baunebenkosten
Liste der förderfähigen Kosten
Energieeffizient Sanieren - Kredit und Investitionszuschuss (151,
152, 430)
Baunebenkosten
Eine anteilige Einbeziehung der Baunebenkosten (in Anlehnung an
die II. Berechnungsverordnung) ist möglich. Förderfähig sind
insbesondere:
- Architekten- und Ingenieurleistungen
- dem Bauherren obliegende Verwaltungsleistungen (z. B.
Baubetreuungsgebühren)
- Kosten von Behördenleistungen (Baugenehmigung,
Gebrauchsabnahme, etc.)
Sicherheitseinbehalte können mitgefördert werden.
Darüber hinaus werden die Kosten der Beratung, Planung und
Baubegleitung, die direkt im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur
Verbesserung der Energieeffizienz stehen, anerkannt.
Gefördert werden weiterhin die ggf. anteiligen Kosten für
vorbereitende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung der
förderfähigen Maßnahmen:
- Baustelleneinrichtung (Bautafel, Schilder, Absperrung von
Verkehrsflächen)
- Rüstarbeiten (Gerüst, Schutzbahnen, Fußgängerschutztunnel,
Bauaufzüge)
Nicht gefördert werden:
- Kosten der Beschaffung der Finanzierungsmittel
- Kosten der Zwischenfinanzierung
- Kapitalkosten
- Steuerbelastung des Baugrundstückes
- Umzugskosten
- Ausweichquartiere.
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