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Baunebenkosten

Liste der förderfähigen Kosten
Energieeffizient Sanieren - Kredit und Investitionszuschuss (151, 152, 430)

Baunebenkosten

Eine anteilige Einbeziehung der Baunebenkosten (in Anlehnung an die II. Berechnungsverordnung) ist möglich. Förderfähig sind insbesondere:

  • Architekten- und Ingenieurleistungen
  • dem Bauherren obliegende Verwaltungsleistungen (z. B. Baubetreuungsgebühren)
  • Kosten von Behördenleistungen (Baugenehmigung, Gebrauchsabnahme, etc.)

Sicherheitseinbehalte können mitgefördert werden.

Darüber hinaus werden die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung, die direkt im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz stehen, anerkannt.

Gefördert werden weiterhin die ggf. anteiligen Kosten für vorbereitende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung der förderfähigen Maßnahmen:

  • Baustelleneinrichtung (Bautafel, Schilder, Absperrung von Verkehrsflächen)
  • Rüstarbeiten (Gerüst, Schutzbahnen, Fußgängerschutztunnel, Bauaufzüge)

Nicht gefördert werden:

  • Kosten der Beschaffung der Finanzierungsmittel
  • Kosten der Zwischenfinanzierung
  • Kapitalkosten
  • Steuerbelastung des Baugrundstückes
  • Umzugskosten
  • Ausweichquartiere.

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