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Sozial Investieren (147)

Datum: 01/2009 - Bestellnummer: 140 892

Finanzierung von Investitionen gemeinnütziger Antragsteller im Bereich der sozialen Infrastruktur

Das KfW-Förderprogramm "Sozial Investieren" ermöglicht gemeinnützigen Antragstellern eine zinsgünstige, langfristige Finanzierung von Investitionen in die soziale Infrastruktur.

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen.
Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt.

Wie erfolgt die Kreditvergabe?

Die KfW vergibt die Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen. Die Wahl des Kreditinstituts steht dem Investor frei.

Was wird finanziert?

Es werden grundsätzlich alle Investitionen in die soziale Infrastruktur mitfinanziert, soweit diese dem gemeinnützigen Zweck dienen, z. B.

  • Krankenhäuser
  • Altenpflegeeinrichtungen
  • Betreutes Wohnen
  • Ambulante Pflegeeinrichtungen
  • Behindertenwerkstätten
  • Kindergärten, Schulen
  • Sportanlagen
  • Kulturelle Einrichtungen

Nicht finanziert werden wohnwirtschaftliche Projekte.

Die Kredite werden vorhabensbezogen vergeben.

In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?

Der Finanzierungsanteil des KfW-Darlehens kann bis zu 100 % der Gesamtinvestitionskosten betragen. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 10 Mio. Euro pro Vorhaben.

Ist eine Kombination mit anderen Fördermaßnahmen oder -programmen möglich?

Die Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Die gleichzeitige Inanspruchnahme des KfW-Programms Erneuerbare Energien (Standard und Premium) für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.

Welche Kreditlaufzeiten sind möglich?

Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahren bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Bei einer Darlehenslaufzeit bis 20 Jahre werden höchstens 3 tilgungsfreie Anlaufjahre gewährt.

Wie sind die Konditionen?

  • Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz zugesagt. Der Programmzins orientiert sind an der Entwicklung des Kapitalmarktes.
  • Der Zinssatz kann für 10 oder 20 Jahre festgeschrieben werden.
  • Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Nominal- und Effektivzinssätze gem. PAngV) je Preisklasse sind der "Konditionenübersicht der KfW-Förderbank" zu entnehmen, die unter der Fax-Nr. 069 74 31 - 42 14 oder im Internet unter www.kfw.de abgerufen werden kann.
  • Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt.
  • Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt.
  • Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine der von der KfW vorgegebenen Bonitäts- und Besicherungsklassen. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet die Hausbank den Förderkredit einer der von der KfW vorgegebenen Preisklassen zu. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) abgeschlossen wird. Der kundenindividuelle Zinssatz kann unter dem Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes sind der Anlage zur Konditionenübersicht für den Endkreditnehmer zu entnehmen.
  • Nach Ablauf der Zinsfestschreibungsfrist werden neue Konditionen vereinbart.
  • Auszahlung: 100 %
  • Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat, beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge.

Wie erfolgt der Abruf der Kreditmittel?

Das Darlehen kann nach Vorliegen der Abrufvoraussetzungen - ggf. in Teilbeträgen - ausgezahlt werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate. Eine Verlängerung kann im Einzelfall vereinbart werden.

Wie erfolgt die Tilgung?

Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen halbjährlichen (ab 01.03.2009 vierteljährlichen) Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.

Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden.

Welche Sicherheiten sind zu stellen?

Vom Endkreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Hierzu zählen z. B.:

  • Grundschulden
  • Sicherungsübereignung von Maschinen
  • Bürgschaften (inklusive kommunaler Bürgschaften)

Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.
Mehrjährige Vorhaben sind in Bauabschnitte zu gliedern, die einen Zeitraum von 24 Monaten nicht überschreiten dürfen.
Des Weiteren können Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind, auch dann mitfinanziert werden, wenn der Erwerb nicht mehr als 2 Jahre vor der Antragstellung bei der Hausbank erfolgte.
Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor.

Als Programmnummer ist 147 anzugeben.

Welche Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich?

Für die Beantragung reichen die auf dem Antragsformular einzutragenden Angaben sowie eine zusammenfassende Projektbeschreibung regelmäßig aus. Nach Antragstellung wird die KfW dem Investor gegebenenfalls mitteilen, welche weiteren Unterlagen für die Bearbeitung des Kreditantrages erforderlich sind.


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