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Datum: 01/2009 - Bestellnummer: 140 892
Das KfW-Förderprogramm "Sozial Investieren" ermöglicht gemeinnützigen Antragstellern eine zinsgünstige, langfristige Finanzierung von Investitionen in die soziale Infrastruktur.
Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Organisationsformen
einschließlich Kirchen.
Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende
Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch
das Finanzamt.
Die KfW vergibt die Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen. Die Wahl des Kreditinstituts steht dem Investor frei.
Es werden grundsätzlich alle Investitionen in die soziale Infrastruktur mitfinanziert, soweit diese dem gemeinnützigen Zweck dienen, z. B.
Nicht finanziert werden wohnwirtschaftliche Projekte.
Die Kredite werden vorhabensbezogen vergeben.
Der Finanzierungsanteil des KfW-Darlehens kann bis zu 100 % der Gesamtinvestitionskosten betragen. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 10 Mio. Euro pro Vorhaben.
Die Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Die gleichzeitige Inanspruchnahme des KfW-Programms Erneuerbare Energien (Standard und Premium) für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.
Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahren bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Bei einer Darlehenslaufzeit bis 20 Jahre werden höchstens 3 tilgungsfreie Anlaufjahre gewährt.
Das Darlehen kann nach Vorliegen der Abrufvoraussetzungen - ggf. in Teilbeträgen - ausgezahlt werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate. Eine Verlängerung kann im Einzelfall vereinbart werden.
Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen halbjährlichen (ab 01.03.2009 vierteljährlichen) Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.
Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden.
Vom Endkreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Hierzu zählen z. B.:
Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu
stellen. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung
bereits abgeschlossener Vorhaben.
Mehrjährige Vorhaben sind in Bauabschnitte zu gliedern, die einen
Zeitraum von 24 Monaten nicht überschreiten dürfen.
Des Weiteren können Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines
aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind, auch dann
mitfinanziert werden, wenn der Erwerb nicht mehr als 2 Jahre vor
der Antragstellung bei der Hausbank erfolgte.
Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor.
Als Programmnummer ist 147 anzugeben.
Für die Beantragung reichen die auf dem Antragsformular einzutragenden Angaben sowie eine zusammenfassende Projektbeschreibung regelmäßig aus. Nach Antragstellung wird die KfW dem Investor gegebenenfalls mitteilen, welche weiteren Unterlagen für die Bearbeitung des Kreditantrages erforderlich sind.