Direkt zum Hauptmenü, zum Inhalt.
Da der Bundeshaushalt für das Jahr 2010 noch nicht in Kraft
getreten ist, sind Zusagen im Rahmen der vorläufigen
Haushaltsführung vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt
möglich.
Dies betrifft folgende, aus Bundesmitteln verbilligte
Programme:
Anträge können weiterhin gestellt werden. Dabei gilt: Wenn sich der Zinssatz während der Bearbeitungszeit bzw. Zusagestopps des Kreditantrags erhöht, wird der Kredit mit dem besseren Zinssatz vom Zeitpunkt des Antragseingangs bei der KfW zugesagt.
Die Bundesregierung beabsichtigt, kurzfristig eine Wiederaufnahme der Förderung in den genannten Programmen zu erreichen. Dies bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung strebt an, diese bis Ende Januar zu erhalten. Wir werden Sie umgehend darüber informieren.
Das Zuschussprogramm Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431) ist nicht betroffen.
14. Januar 2010