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Anlagen-Contracting wird zu einem immer bedeutsameren Instrument bei der Umsetzung von Umweltinvestitionen.
Nutzer einer Leistung, z. B. Wärme oder Beleuchtung, produzieren diese Leistung nicht mehr selbst. Dafür schließen sie einen Vertrag mit einem Unternehmen (Contractor oder Contracting-Geber), das die Leistung bereitstellt. Die Spezialisierung des Contracting-Gebers generiert Kostenvorteile, die er mit dem Nutzer der Leistung (Contracting-Nehmer) teilt.
Die KfW unterstützt die Umsetzung solcher Investitionen in folgenden Förderkreditprogrammen:
Eine Abgrenzung des zu wählenden Förderprogramms erfolgt grundsätzlich nach der Gebäudeart:
In den oben genannten Förderkreditprogrammen sind Contractoren (Contracting-Geber) antragsberechtigt, die die jeweiligen Antragsvoraussetzungen und Programmkriterien erfüllen. Zusätzlich zu den jeweiligen programmspezifischen Voraussetzungen müssen für eine Förderung folgende Bedingungen erfüllt sein:
Sofern in dem Kreditprogramm Beihilfen vergeben werden, sind diese jeweils dem Contracting-Geber zuzurechnen.
E-Mail: infocenter@kfw.de
Telefon: 0180 1 33 55 77
3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk max. 42 Cent/Minute.