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Direktkredit

Kredit, der direkt bei der KfW beantragt wird und nicht, wie bei den meisten Förderkrediten der KfW üblich, über die Hausbanken.


Disagio

Prozentualer Abschlag vom Kreditbetrag bei der Auszahlung (siehe auch Auszahlungskurs).

Die KfW bindet sich langfristig an einen Zinssatz, räumt dem Kreditnehmer aber das Recht ein, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen (siehe auch Sondertilgung). Das Disagio dient zum Ausgleich für das Risiko einer Zinsänderung während der Zinsbindungsfrist. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dann nicht an.


Dispositionskredit

siehe Kontokorrentkredit


Durchleitende Bank

Bank oder Sparkasse, über die ein Darlehen der KfW beantragt wird, häufig die Hausbank des Antragstellers. Die Bank zahlt den Kredit an den Kreditnehmer aus und leitet dessen Rückzahlungen an die KfW weiter.


EEV

EEV (Enhanced Environmentally Friendly Vehicle) ist der gegenwärtig anspruchsvollste europäische Abgasstandard für Busse und Lkw. Diese besonders umweltschonenden Fahrzeuge übertreffen die Abgasqualität der ab Oktober 2008 bei Lkw und Bussen für alle neuen Fahrzeugtypen gültige Norm Euro 5.


Effektivzinssatz

Gesamtpreis eines Kredits, setzt sich zusammen aus Nominalzinssatz und Nebenkosten, wird in Prozent pro Jahr (% p. a.) angegeben. Der Effektivzinssatz macht Angebote von verschiedenen Kreditinstituten vergleichbar.


Eigenmittel

Mittel, die man "aus eigener Tasche" für eine Finanzierung aufbringen kann.

Als Eigenmittel zählen:

  • Bargeld und Bankguthaben
  • Realistisch bewertete Eigenleistungen
  • Einlagen in Form betriebsnotwendiger Güter wie Maschinen, Fahrzeuge etc.
  • Darlehen Dritter mit Eigenkapitalcharakter
  • Finanzmittel durch Beleihung von Haus- und Grundbesitz oder Lebensversicherungen

Endenergiebedarf

Der Endenergiebedarf gibt die ausschließlich vom Gebäude benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr (kWh/(m2a)) an.


Energieausweis

Basierend auf einer EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden, gilt seit Oktober 2007 die Energieeinsparverordnung (EnEV). Das Gesetz verpflichtet alle, die eine Immobilie vermieten oder verkaufen wollen, einen Energieausweis ausstellen zu lassen und Interessenten auf Wunsch vorzulegen. Damit sollen Mieter und Käufer bereits vor der Schlüsselübergabe auf einen Blick sehen können, was an Energiekosten auf sie zukommt. 

Welche Varianten gibt es?

Den Energieausweis gibt es in zwei Ausführungen. Grundlage der verbrauchsorientierten Variante sind die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den vergangenen drei Jahren. Der verbrauchsorientierte Energieausweis sagt allerdings nur bedingt etwas über die Energieeffizienz eines Gebäudes aus. Denn wer selten zu Hause ist und wenig heizt, hat einen geringen Verbrauch ? auch dann, wenn die Fenster undicht und die Wände kalt sind.

Aussagekräftiger ist der bedarfsorientierte Ausweis. Er betrachtet die energetische Qualität sowie den Zustand der Bausubstanz und der Haustechnik unabhängig von Verbrauch und Nutzungsverhalten.

Was steht drin im bedarfsorientierten Energieausweis?

Ein bedarfsorientierter Energieausweis besteht aus insgesamt vier Seiten. Nach dem Deckblatt, mit Baujahr und Adresse des Hauses, ist auf Seite zwei der Gesamtenergiebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben. Um den Energiebedarf verschiedener Häusern leichter miteinander vergleichen zu können, wird er auf einer rot-grünen Skala grafisch abgebildet ? ähnlich wie auf den Aufklebern, die den Energieverbrauch von Waschmaschinen und Kühlschränken anzeigen: Je weiter der Pfeil im grünen Bereich liegt, desto besser die Energieeffizienz des Hauses. Auf den Folgeseiten macht der ausstellende Energieberater darüber hinaus Modernisierungsvorschläge, um die Energiebilanz des Hauses noch weiter zu verbessern.

Wer stellt den Energieausweis aus?

Berechtigt zur Erstellung von Energieausweisen sind Architekten und Bauingenieure, aber auch Meister eines Handwerks wie Maler, Maurer, Dachdecker, Installateure und Schornsteinfeger mit einer entsprechenden Zusatzausbildung. 

(siehe auch Sachverständiger)


Energieberater

siehe Sachverständiger


Energieeinsparverordnung (EnEV)

Teil des deutschen Baurechts

Die EnEV enthält - neben Bestimmungen zum Energieausweis - energetische Mindestanforderungen für Neubauten, für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude, für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie für die Warmwasserversorgung.

Zum 1. Oktober 2009 ist die geänderte EnEV in Kraft getreten. 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.


Erstes Studienfach

Das Darlehen wird immer für das erste Studienfach beantragt (geförderter Studiengang), auch wenn parallel mehrere Fächer studiert werden.


Erststudium

Studium, das zum ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt, dazu zählen auch konsekutive Masterstudiengänge nach abgeschlossenem Bachelor-Studium.


EURIBOR

EURo InterBank Offered Rate (EURIBOR) ist der Zinssatz für Termingelder (in Euro), die zwischen europäischen Banken gehandelt werden (Interbankengeschäft).

Täglich melden bis zu 43 Kreditinstitute, darunter 10 deutsche Banken, ihre Angebotszinssätze (Briefsätze) für Termingelder mit einer Laufzeit von 1 - 12 Monaten um 11:00 Uhr Brüsseler Zeit an einen Informationsanbieter, der die Durchschnittszinssätze ermittelt und mit drei Nachkommastellen veröffentlicht.


Fachsemester

Im aktuellen Studienfach absolvierte Semester, ohne Urlaubssemester.


Familienangehörige

Familienangehörige sind Ehegatten, eingetragene Lebenspartner sowie Kinder des Deutschen, des Unionsbürgers oder des Ehegatten/Lebenspartners, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder denen ein Unterhaltsanspruch gegen diese zusteht.

Für Ehepartner/Lebenspartner beginnt die Antragsberechtigung bereits mit der Eheschließung bzw. der Eintragung der Lebenspartnerschaft.

Für den ständigen Aufenthalt sind vorübergehende Abwesenheiten (bis zu 90 Tagen im Jahr) unschädlich. Jede rechtmäßig vollstreckte Ausweisungsverfügung gegen den Betroffenen stellt eine Unterbrechung des Aufenthalts dar.


Finanzierungsanteil

Anteil des KfW-Kredits an der Finanzierung förderfähiger Aufwendungen (siehe auch Bemessungsgrundlage). 


Finanzierungssemester

Bereits aus dem Studienkredit finanzierte Semester im laufenden oder einem vorherigen, nicht abgeschlossenen Studium.


Fördersemester

Zum Finanzierungsbeginn vollständig absolvierte Fachsemester im derzeitigen Studium und Semester, die bereits in einem vorherigen nicht abgeschlossenen Studium finanziert wurden.


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