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Haftung des Kreditnehmers

Einstehen für die Kreditschuld mit dem Vermögen.
Für KfW-Kredite haftet der Kreditnehmer gegenüber seiner Hausbank, diese haftet gegenüber der KfW Bankengruppe.

Gibt es mehrere Anteilseigener an einem Unternehmen, kann die Bank eine quotale Haftung verlangen; die Quote wird durch den prozentualen Anteil am Unternehmen bestimmt.

Die gesamtschuldnerische Haftung dagegen bedeutet, dass alle Beteiligten für die Gesamtschuld haften.


Hydraulischer Abgleich

Entscheidende Voraussetzung dafür, dass die Heizungsanlage den höchstmöglichen Wirkungsgrad erreicht. 

Dafür wird das System so eingestellt, dass jeder Heizkörper im Haus mit genau der Wärmemenge versorgt wird, die er benötigt - unabhängig davon, wie weit er von der Wärmequelle entfernt ist. Bei Heizungen ohne hydraulischen Abgleich wird die Heizenergie weniger effizient genutzt, weil Heizkörper, die näher am Kessel sind, heißer werden als solche, die weiter entfernt sind. Der hydraulische Abgleich reduziert so nicht nur den Energieverbrauch, sondern steigert gleichzeitig den Wohnkomfort.

siehe auch Video des IWO: Hydraulischer Abgleich (Dauer 3:13 min)


Jahresprimärenergiebedarf

Der Jahresprimärenergiebedarf beziffert, wie viel Energie im Verlauf eines durchschnittlichen Jahres für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung benötigt wird.

Der Primärenergiebedarf berücksichtigt dabei auch die Verluste, die von der Gewinnung des Energieträgers an seiner Quelle, über seine Aufbereitung und Transport bis zum Gebäude und der Verteilung, Speicherung im Gebäude anfallen.

 


KfW-Effizienzhaus

Der Begriff Effizienzhaus ist ein Qualitätszeichen, das von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der KfW entwickelt wurde. 

Die KfW nutzt dieses Qualitätszeichen im Rahmen ihrer Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren - KfW-Effizienzhaus. 

Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) in Relation (%) zu einem vergleichbaren Neubau (siehe Referenzgebäude) nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein darf. 

Ein KfW-Effizienzhaus 85 hat zum Beispiel höchstens 85 Prozent des Jahresprimärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes. 

Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau.

Für die Inanspruchnahme der Förderprogramme der KfW ist neben dem Jahresprimärenergiebedarf (Qp) auch der Wert des spezifischen Transmissionswärmeverslust (HT') des Gebäudes relevant. Beispielsweise darf der spezifische Transmissionswärmeverlust beim KfW-Effizienzhaus 85 maximal 100 Prozent eines den Vorgaben der EnEV entsprechenden Referenzgebäudes betragen.


KMU-Definition

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union

Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 10 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro haben.

Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro haben.

Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 250 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben.

Konditionenschutz

Dient dem Schutz des Antragstellers vor steigenden Zinssätzen während der Bearbeitungszeit des Antrages in der KfW. 

Grundsätzlich gilt:
Es kommt der Programmzinssatz zur Anwendung, der am Tag der Zusageerstellung durch die KfW gültig ist. Sofern bei Antragseingang bei der KfW ein günstigerer Programmzinssatz galt, kommt dieser günstigere Zinssatz zur Anwendung.


Konsekutiver Studiengang

konsekutiv, vom lateinischen "consecutio", Folge.

Studienprogramm, das aus einem Bachelor und einem darauf aufbauenden Master besteht. Zwischen dem Bachelor und dem Master besteht ein fachlicher Zusammenhang, sie bauen inhaltlich aufeinander auf. Der Bachelor ist als erster "berufsbefähigender" Abschluss eine notwendige Qualifikation, um überhaupt zum Masterstudiengang zugelassen zu werden.


Kontokorrentkredit

Auch Dispositionskredit oder Überziehungskredit. Höchstgrenze für die Inanspruchnahme einer Kreditlinie. Zinsen müssen nur für den tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbetrag gezahlt werden.
Ein Kontokorrentkredit gleicht saisonale Schwankungen der liquiden Mittel aus oder wird für kurzfristige Anschaffungen verwendet.


Leistungsnachweis

Fördersemester: Zum Finanzierungsbeginn vollständig absolvierte Fachsemester im derzeitigen Studium und Semester, die bereits in einem vorherigen nicht abgeschlossenen Studium finanziert wurden.

Fachsemester: Im aktuellen Studienfach absolvierte Semester, ohne Urlaubssemester.

Spätestens zum Nachweiszeitpunkt wird ein Leistungsnachweis verlangt. Nachweiszeitpunkt = Ende des 5. bzw. 6. Fördersemesters (31.03. oder 30.09.).

Dieser Zeitpunkt kann vom Ende eines Fachsemesters abweichen (Beispiel: Semesterende an einer FH = 28.02.; Ende des Roll-Over-Termins und des Fördersemesters = 31.03.).

Maßgeblich ist die KfW-interne Fördersemesterzählung, die sich auf die finanzierten Roll-Over-Perioden bezieht.

Nachweiszeitpunkt:

  • Bachelor (Uni und FH): zum Ende des 5. Fördersemesters
  • Master: LN liegt bei konsekutivem Masterstudium stets vor, siehe unten
  • FH zum Ende des 5. Fördersemesters
  • Uni (außer Bachelor/Master) zum Ende des 6. Fördersemesters

Der Leistungsnachweis muss bis zum Nachweiszeitpunkt entweder auf dem Standardformular oder durch Einreichen von Zeugniskopien bei der KfW eingehen.

Liegt der Finanzierungsbeginn nach dem Nachweiszeitpunkt, muss bereits bei der Beantragung nachgewiesen werden, dass die erforderliche Leistung fristgerecht erbracht wurde.

Leistungsanforderung:

Diese muss in dem zu finanzierenden Studiengang erbracht werden.

Bachelor (Uni und FH):

  • 6-semestrige Studiengänge: 2/3 der insgesamt geforderten Leistungspunkte (i. d. R. 120 Punkte) im finanzierten Studiengang
  • 7-semestrige Studiengänge: 4/7 der insgesamt geforderten Leistungspunkte (i. d. R. 120 Punkte) im finanzierten Studiengang
  • 8-semestrige Studiengänge: 1/2 der insgesamt geforderten Leistungspunkte (i. d. R. 120 Punkte) im finanzierten Studiengang

Konsekutiver Master (Uni und FH):

  • vorausgegangener Bachelor-Abschluss zählt als Leistungsnachweis unabhängig von der Dauer des Bachelor-Studiengangs.

Studiengänge an Uni/FH mit Zwischenprüfung (außer Bachelor/Master):

  • Bestandene Zwischenprüfung, Vordiplom etc. im geförderten Studiengang

Studiengänge an Uni/FH ohne Zwischenprüfung (außer Bachelor/Master):

  • Der Studierende muss sich eine "der gemäß Regelstudienzeit im 4. Semester zu erbringende Leistung" (im 5./ 6. Fachsemester an FH/Uni) bescheinigen lassen.

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