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Passivhaus

Passivhäuser sind Gebäude, die dank ihrer kompakten, hoch wärmegedämmten Bauweise keine Heizungsanlage mehr benötigen.  

Der Begriff Passivhaus ist nicht geschützt. Er wird vielmehr als eine Art Verbrauchsstandard definiert. 

Gemäß Passivhaus-Institut in Darmstadt liegt der Heizwärmebedarf (Energiekennzahl) beim Passivhaus bei maximal 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr (15 kWh/m²a). 

Die wichtigsten Merkmale eines Passivhauses sind: 

  • ausgezeichneter Wärmeschutz, 
  • kein konventionelles Heizsystem, 
  • dreifache Wärmeschutzverglasung mit gedämmten Fensterrahmen und 
  • Lüftungsanlage mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung. 

Der Restwärmebedarf wird durch Sonneneinstrahlung sowie der Wärmeabstrahlung von Haushaltsgeräten und den Bewohnern gedeckt.


Primärenergiebedarf

siehe Jahresprimärenergiebedarf


Prolongation

Mit Prolongation wird im Allgemeinen der Zustand einer Verlängerung beschrieben. 

Im Zusammenhang mit einem Darlehensverhältnis wird der Begriff verwendet, um die Verlängerung eines aus der Zinsbindung kommenden Darlehens, eine Anschlussfinanzierung, zu beschreiben. Im Gegensatz zur Umschuldung wird hier im Regelfall nur der Zinssatz neu vereinbart. Ein Wechsel des Darlehensgebers findet nicht statt.

Sofern bei einem KfW-Darlehen die Laufzeit länger als die Zinsbindungsfrist ist, erhält die Hausbank des Darlehensnehmers fünf bis sechs Wochen vor dem Auslaufen der Zinsbindung ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung mit dann marktüblichen Zinsen, ein Prolongationsangebot, welches an den Darlehensnehmer weitergeleitet wird.


Rating

Bewertungssystem für die Qualität von Wertpapieren und Investmentfonds oder für die Bonität von Kreditnehmern. International anerkannte Rating-Agenturen sind z. B. Moody's, Standard & Poor's, IBCA. Durch den neuen Baseler Akkord (Basel II) müssen auch mittelständische Unternehmen ein Rating durchlaufen.


Referenzgebäude

Das Referenzgebäude ist ein virtuelles Gebäude, das bei jeder Berechnung des Energieausweises neu erstellt wird. 

Um den Energiebedarf Ihres Gebäudes im Vergleich zur Energieeinsparverordnung (EnEV) bewerten zu können, muss das Referenzgebäude baugleich mit Ihrem Haus sein, denn die Form des Hauses, die Ausrichtung nach der Himmelsrichtung, die Gebäudenutzfläche, die Heizung und anderes haben Einfluss auf Ihren Energiebedarf.

Das heißt, jedes Gebäude wird mit einem baugleichen Referenzgebäude verglichen. Somit sind auch die zulässigen Höchstwerte für den Jahresprimärenergiebedarf (QP) und den spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT') nicht immer gleich, sondern werden für jedes Haus individuell berechnet.


Roll-over-Periode

Die Zeiträume vom 01.04. bis 30.09. sowie vom 01.10. bis 31.03. eines Jahres.


Roll-over-Termine

1. April und 1. Oktober jeden Jahres.

Zu diesen Zeitpunkten:

  • wird der aktualisierte Zinssatz für die nächsten 6 Monate für alle Kreditnehmer wirksam
  • kann der Auszahlungsplan geändert werden
  • kann der Kreditnehmer gegen Vorlage des Leistungsnachweises von laufender Zinszahlung zum Zinsaufschub übergehen (einmalig, irreversibel)
  • können Urlaubssemester beginnen
  • kann der Tilgungsplan geändert werden
  • können Sondertilgungen erfolgen

Rückzahlungsphase / Tilgungsphase

Im KfW-Studienkredit beginnt die Tilgungs- oder Rückzahlungsphase mit dem Ende der Karenzzeit. In dieser Phase sind Sondertilgungen (außerplanmäßige Tilgungen) in beliebiger Höhe (mindestens jedoch 100 Euro) möglich. Sondertilgungen erfolgen zu den Roll-Over-Terminen und sind online anzukündigen.


Sachverständiger

Ein Sachverständiger ist ein in Bundesprogrammen zugelassener Energieberater oder eine nach § 21 EnEV berechtigte Person für die Ausstellung eines Energieausweises.

Hier finden Sie in den Bundesprogrammen anerkannte Sachverständige für Ihr Immobilienvorhaben:


SCHUFA

Steht für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung", gegründet 1927. Hier fließen Informationen über angefragte und in Anspruch genommene Kredite sowie das Zahlungsverhalten von Privatpersonen zusammen. Die "SCHUFA-Auskunft" dient dem Nachweis der Kreditwürdigkeit von Privatpersonen gegenüber Banken, Lieferanten (z. B. Versandhäusern) oder Dienstleistern (z. B. Mobilfunkanbietern).


Sicherheiten (bankübliche)

Werthaltiges Äquivalent für eine Kreditschuld. Die Bank verwertet die Sicherheiten, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig ist.
Bankübliche Sicherheiten sind z. B.

  • Grundschulden
  • Sicherungsübereignung von Maschinen
  • Forderungen
  • Bürgschaften, z. B. von Bürgschaftsbanken, Kreditgarantie-Gemeinschaften, Privatpersonen
  • Privates Vermögen

Solarthermie

Nutzt die Wärmeenergie der Sonne. Sie wird üblicherweise genutzt, um in Sonnenkollektoren Wasser für Heizung und Verbrauch zu erwärmen - im Gegensatz zur Photovoltaik, bei der aus der Lichtenergie der Sonne Strom erzeugt wird.


Sondertilgung

Vorzeitige Rückzahlung von Krediten während der Zinsbindungsfrist.

In den meisten KfW-Programmen ist eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder von Teilbeträgen während der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit ohne Kosten für den Endkreditnehmer möglich.

In den anderen Fälle ist eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten.


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