KfW Privatkundenbank / KfW Kommunalbank

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Förderbedingungen

Sie sind volljährig und zu Finanzierungsbeginn nicht älter als 30 Jahre. Außerdem

  • studieren Sie in Vollzeit an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, Universität oder Fachhochschule mit Sitz in Deutschland - siehe Menüpunkt "Förderfähige Hochschulen" - und
  • verfügen noch nicht über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss.

Der Abschluss ''Bachelor'' wird nicht als Abschluss eines Erststudiums gewertet wird. Sie können also mit dem KfW-Studienkredit auch ein konsekutives Masterstudium finanzieren.

Der KfW-Studienkredit läuft auch weiter, wenn Sie im weiteren Verlauf des Studiums in ein Teilzeitstudium wechseln.

Hinweise zur Staatsbürgerschaft

Sie sind deutscher Staatsbürger oder

  • Familienangehöriger eines Bundesbürgers (gleich welcher Staatsangehörigkeit) und halten sich mit dem Bundesbürger im Bundesgebiet auf,
  • Staatsangehöriger eines EU-Staates und halten sich seit mindestens 3 Jahren ständig in Deutschland auf,
  • Familienangehöriger eines EU-Staatsbürgers (gleich welcher Staatsangehörigkeit) und halten sich mit dem EU-Staatsbürger im Bundesgebiet auf,
  • sogenannter Bildungsinländer: Studierender mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, der in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland seine Hochschulzugangsberechtigung erworben hat.

Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten

Ihren KfW-Studienkredit können Sie mit BAföG und dem Bildungskredit kombinieren.


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