Förderbedingungen
Sie sind volljährig und zu Finanzierungsbeginn nicht älter als
30 Jahre. Außerdem
- studieren Sie in Vollzeit an einer staatlichen oder staatlich
anerkannten Hochschule, Universität oder Fachhochschule mit Sitz in
Deutschland - siehe Menüpunkt "Förderfähige Hochschulen" - und
- verfügen noch nicht über einen berufsqualifizierenden
Hochschulabschluss.
Der Abschluss ''Bachelor'' wird nicht als Abschluss eines
Erststudiums gewertet wird. Sie können also mit dem
KfW-Studienkredit auch ein konsekutives Masterstudium
finanzieren.
Der KfW-Studienkredit läuft auch weiter, wenn Sie im weiteren
Verlauf des Studiums in ein Teilzeitstudium wechseln.
Hinweise zur Staatsbürgerschaft
Sie sind deutscher Staatsbürger oder
- Familienangehöriger eines Bundesbürgers (gleich welcher
Staatsangehörigkeit) und halten sich mit dem Bundesbürger im
Bundesgebiet auf,
- Staatsangehöriger eines EU-Staates und halten sich seit
mindestens 3 Jahren ständig in Deutschland auf,
- Familienangehöriger eines EU-Staatsbürgers (gleich welcher
Staatsangehörigkeit) und halten sich mit dem EU-Staatsbürger im
Bundesgebiet auf,
- sogenannter Bildungsinländer: Studierender mit nichtdeutscher
Staatsangehörigkeit, der in Deutschland oder an einer deutschen
Schule im Ausland seine Hochschulzugangsberechtigung erworben
hat.
Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten
Ihren KfW-Studienkredit können Sie mit BAföG und dem
Bildungskredit kombinieren.