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Der KfW-Studienkredit unterstützt Sie bei Ihren Lebenshaltungskosten mit mindestens 100 und höchstens 650 Euro im Monat. Zweimal jährlich, jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober, können Sie den monatlichen Darlehensbetrag an Ihre aktuellen Bedürfnisse anpassen oder die Auszahlung stoppen.
Die Förderung läuft in der Regel bis zu 10 Semester. Für die Verlängerung auf 14 Semester legen Sie bitte im 10. Fördersemester eine Bestätigung Ihrer Hochschule vor, dass Sie Ihr Studium voraussichtlich in 4 weiteren Fachsemestern erfolgreich abschließen.
Das Darlehen beträgt höchstens 54.600 Euro (650 Euro über 14 Semester).
Die Verzinsung ist variabel und basiert auf dem 6-Monats-EURIBOR (European Interbank Offered Rate). Er wird zum 1. April und 1. Oktober für jeweils ein halbes Jahr festgelegt.
Aktueller Zinssatz ab 01.04.2010-30.09.2010
Um für Sie das Zinsrisiko kalkulierbar zu machen, garantieren wir Ihnen einen Höchstzinssatz für einen Zeitraum von 15 Jahren ab Vertragsabschluss.
Die Zinsen auf bisher ausgezahlte Beträge werden von den
monatlichen Auszahlungen abgezogen. Am Anfang sind das kleine
Summen; später wird es mehr.
Sind Sie auf den vollen Auszahlungsbetrag angewiesen, haben Sie die
Möglichkeit, die Zinszahlung aufzuschieben. Dies ist aber erst im
fortgeschrittenen Studium, nach Vorlage des Leistungsnachweises
möglich.
Bei Vertragsabschluss fällt einmalig die Aufwandsentschädigung für den Vertriebspartner in Höhe von 238 Euro an. Diesen Betrag zahlen Sie zusammen mit dem Kredit zurück. Weitere Kosten entstehen für Sie nicht.
Ihr Kredit läuft insgesamt bis zu 33 Jahre und 6 Monate und umfasst dabei die Auszahlungs-, Karenz- und Rückzahlungsphase.

Sie erhalten Ihre Auszahlungen immer zum Monatsbeginn. Für eine fortlaufende, lückenlose Auszahlung geben Sie bitte rechtzeitig die Daten Ihrer aktuellen Studienbescheinigungen ein und lassen diese von einem Vertriebspartner Ihrer Wahl frei schalten. Einmalig im Studienverlauf am Ende des 5. bzw. 6. Fördersemesters ist ein Leistungsnachweis zu erbringen, der direkt bei der KfW einzureichen ist. Details dazu finden Sie auf der Seite "Nachweise".
Nach der letzten Auszahlung haben Sie mindestens 6 und bis zu 23 Monate Zeit, mit der Rückzahlung zu beginnen. Die in der Karenzphase auflaufenden Zinsen sind monatlich zu zahlen, es sei denn, Sie hatten einen Zinsaufschub vereinbart.
Rechtzeitig vor Tilgungsbeginn übersendet die KfW Ihnen einen Tilgungsplan, der eine Tilgungsdauer von 10 Jahren vorsieht. Sie haben die Möglichkeit, diesen Tilgungsplan zu akzeptieren oder Ihren Bedürfnissen anzupassen, indem Sie die Höhe der Raten und damit die Tilgungsdauer ändern. Insgesamt darf die Rückzahlung nicht länger als 25 Jahre dauern. Die monatliche Mindestrate beträgt 20 Euro, unter der Voraussetzung, dass Sie damit die Tilgung in der vorgegebenen Zeit schaffen.
Wenn Sie die Möglichkeit genutzt haben, Ihre Zinszahlungen aufzuschieben, können Sie jetzt wählen: Entweder Sie zahlen die gestundeten Zinsen zu Beginn der Tilgungsphase in einer Gesamtsumme zurück oder die Zinsen werden zum Kreditbetrag addiert und mit diesem zurückgezahlt.
Die KfW zieht die fälligen Beträge jeweils zum Monatsanfang per Lastschrift ein.
Sie können Ihren Kredit jederzeit vorzeitig ganz oder teilweise zurückzahlen, ohne dass dafür zusätzliche Kosten anfallen. Außerplanmäßige Tilgungen sind in Teilbeträgen ab 100 Euro möglich.
Es sind keine Sicherheiten erforderlich.
Was kostet Sie Ihr KfW-Studienkredit? Wie lange dauert die Tilgung? Wie hoch ist die Belastung in der gewählten Laufzeit? Diese Fragen beantwortet Ihnen unser
Anhaltspunkte für die Verdienstmöglichkeiten nach Abschluss Ihres Studiums finden Sie ab Seite 60 im
Projektbericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (PDF).