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Während der gesamten Auszahlungsphase erfassen Sie bitte zu Beginn jedes neuen Semesters die Daten Ihrer aktuellen Studienbescheinigung im Online-Banking und drucken das Nachweisprotokoll aus. Die Studienbescheinigung und das Protokoll sind dann einem Vertriebspartner Ihrer Wahl vorzulegen, der die Daten online frei schaltet. Die Fristen für diese "Rückmeldung" sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
Dies ist Voraussetzung dafür, dass Ihr Kredit im neuen Semester weiter ausgezahlt wird.
Einmalig im Studium, zum Ende des 5. bzw. 6. Fördersemesters, benötigt die KfW von Ihnen einen Nachweis über Ihre Studienleistungen. Auf dem Formblatt "Leistungsnachweis" (siehe Seite "Dokumente") bestätigt Ihre Hochschule Ihren Leistungsstand je nach Studiengang (z. B. in Form von ECTS). Alternativ können Sie auch eine Kopie Ihres Vordiploms- oder Zwischenprüfungszeugnisses beifügen.
Bitte füllen Sie das Formblatt "Leistungsnachweis" aus, tragen Sie die Art des Leistungsnachweises ein, unterzeichnen Sie es und fügen Sie ggf. die Kopien bei. Ihren vollständigen Leistungsnachweis senden Sie direkt an die KfW.
Bitte beachten Sie folgende Fristen für die Übersendung Ihres Leistungsnachweises an die KfW (jeweils zum 31. März und 30. September);
Wenn Sie den KfW-Studienkredit im fortgeschrittenen Studium erstmalig beantragen, legen Sie den Leistungsnachweis bitte bereits mit Ihrem Antrag auf einen KfW-Studienkredit einem Vertriebspartner vor.